16.01.2009 | Medienmitteilung der EVP-Fraktion

Gesetzesänderung Handänderungs- und Pfandrechtssteuern

EVP schlägt Kompromiss vor. Klarer Positionsbezug für die EVP-Fraktion im Vorfeld der Debatte um die Gesetzesänderung betreffend Handänderungs- und Pfandrechtssteuern. Sie sagt Nein sowohl zur Abschaffung des Gesetztes wie auch zur Senkung der Handänderungsabgabe. Sollte sich die Ratsmehrheit dieser Haltung anschliessen, ist die EVP zu einem Kompromiss bereit und sagt Ja zur Aufhebung der veralteten Pfandrechtsteuer.

Die EVP kommt aus finanzpolitischen Überlegungen zu dieser Haltung. Sachlich betrachtet versteht sie zwar die Forderungen der Kommissionsmotion zur kompletten Aufhebung des Gesetzes betreffend Handänderungs- und Pfandrechtssteuern. Finanzpolitisch jedoch ist  es für die EVP absolut verfehlt und unverständlich, dass die bürgerliche Kommissionsmehrheit die vollständige Abschaffung dieser Steuern will. Auch die Senkung des Berechungssatzes von 1,8 auf 1 % bei der Händänderungssteuer geht der EVP zu weit. Es sei denn, der zu erwartende Ertragsausfall von bis CHF 120 Millionen würde anderweitig vollständig kompensiert. Das bleibt jedoch Fiktion. 


Die EVP-Fraktion unterstützt die Haltung der Regierung und lehnt sowohl die Abschaffung des Gesetzes wie auch die Senkung des Berechnungssatzes ab. Angesichts der bereits beschlossenen und dieses Jahr wirksam werdenden Steuersenkungsmassnahmen, ist der Verzicht auf den Ertrag in dreistelliger Millionenhöhe schlicht unverantwortbar. Dies bestätigen auch die revidierten Steuerprognosen. Sie gehen aufgrund der Finanzkrise sogar von einer Neuverschuldung in den nächsten zwei Jahren aus.


Sollte sich eine Mehrheit des Parlaments für die Beibehaltung der Handänderungssteuer entscheiden, ist die EVP-Fraktion bereit die Pfandrechtssteuer abzuschaffen. Dies weil diese veraltete und verfehlte Abgabe einen bescheideneren jährlichen Minderertrag von rund Fr. 10 Millionen bedeuten würde. Die Steuer ist zudem nicht sozial. Bezahlt wird sie nämlich nicht von den Vermögenden und Reichen, die auf Schuldbriefe verzichten können, sondern vom Mittelstand. Die Gegenleistung ist zwar ein Pfandrecht, das jedoch in den meisten Fällen der Bank abgetreten wird.

 

Für Auskünfte:

Grossrat Marc Jost, Thun
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