Standesinitiative des Kantons Bern
Eine Studie der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) zeigte das Zusammenspiel von Sozialhilfe, Steuersystem und den sogenannten Transferleistungen wie zum Beispiel die Verbilligung der obligatorischen Krankenversicherungsprämie, die Alimentenbevorschussung und die abgestuften Kinderkrippentarife. Bei Personen an der Armutsgrenze kann das Erzielen zusätzlicher Einkünfte zu "Schwelleneffekten" führen, so dass vom Mehrverdienst im Ergebnis nichts mehr vorhanden ist oder gar eine Abnahme des gesamten Einkommens resultiert. Die Studie zeigt am Beispiel einer alleinerziehenden Person mit einem Einkommen knapp vor der Austrittsgrenze aus der Sozialhilfe, wie sich eine Erhöhung des Jahreslohnes um 1'000 Franken auf das frei verfügbare Einkommen auswirkt: In fünf Kantonen nimmt das frei verfügbare Einkommen um 6 bis 381 Franken zu. In allen übrigen Kantonen nimmt es zwischen 188 und 7'472 Franken ab - im Kanton Bern um 1'526 Franken. Für Sozialhilfebeziehende lohnt es sich damit aus finanzieller Sicht unter Umständen nicht, eine Arbeit aufzunehmen bzw. den Beschäftigungsgrad zu erhöhen. Umgekehrt werden Erwerbstätige mit bescheidenem Einkommen bestraft, da sie in speziellen Konstellationen mit der Unterstützung durch die Sozialhilfe über mehr Geld verfügen würden. Die negativen Effekte rühren einerseits daher, dass gewisse Transferleistungen bei zunehmendem Einkommen eingestellt oder reduziert werden. Andererseits können zusätzliche Einkünfte auch zu einer Erhöhung der Steuerbelastung führen. Regierung will ein KombinationsmodellDer Grosse Rat hatte den Regierungsrat beauftragt, im Steuer-, Sozialhilfe- und Krankenkassenprämienbereich gesetzliche Grundlagen zu schaffen, um die Schlechterstellung der nicht sozialhilfeabhängigen Erwerbstätigen gegenüber den durch die Sozialhilfe Unterstützten zu verhindern. Als Lösung hat sich die Regierung für ein Kombinationsmodell mit zwei Massnahmen ausgesprochen: Zum einen will sie das Existenzminimum von der Besteuerung entlasten, zum andern die Sozialhilfeleistungen der Steuerpflicht unterstellen.Die teilweise Steuerbefreiung des Existenzminimums soll im Rahmen der Steuergesetzrevision 2011, welche sich noch bis März 2009 in der Vernehmlassung befindet, realisiert werden. Sie basiert auf einer Anpassung des bereits bestehenden Sozialabzuges für bescheidene Einkommen, indem dieser von heute 1'000 bzw. 2'000 Franken (Alleinstehende / Ehepaare) auf 5'000 bzw. 10'000 Franken erhöht wird. Für Kinder sollen zusätzlich 2000 Franken (statt 500 Franken) abgezogen werden können. Diese Abzüge sollen künftig bereits gewährt werden, wenn das anrechenbare Einkommen den Betrag von 15'000 Franken bei Alleinstehenden bzw. 30'000 Franken bei Ehepaaren nicht übersteigt (heute: 15'000 bzw. 20'000 Franken). Der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit Rechnung tragenMit diesen Massnahmen wird sich die Steuerbelastung von Erwerbstätigen mit tiefem Einkommen deutlich verringern. Der Kanton Bern und die Gemeinden tragen damit dem Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit besser Rechnung. Die dabei entstehenden Mindereinnahmen betragen für den Kanton 40 Mio., für die Gemeinden 21 Mio. Franken.Für die Umsetzung der Unterstellung der Sozialhilfeleistungen unter die Steuerpflicht bedarf es einer Änderung von Bundesrecht. Denn dieses schreibt den Kantonen verbindlich die Steuerfreiheit von Sozialhilfeleistungen vor. Mit seiner Standesinitiative will der Kanton Bern die Anpassung des Bundesrechts anstossen. Durch die grundsätzliche Unterstellung von Unterstützungsleistungen aus öffentlichen Mitteln (insbesondere Sozialhilfeleistungen) unter die Steuerpflicht wird die Gleichbehandlung der Sozialhilfeempfangenden mit den Erwerbstätigen erreicht. Das steuerlich freizustellende Existenzminimum wird damit objektiv korrekter und für beide Kategorien gleich ausgestaltet. Selbstverständlich muss die Steuerpflicht bei der Bemessung der Sozialhilfeleistungen berücksichtigt werden, geht es doch nicht um eine Verschlechterung der Situation der Sozialhilfeberechtigten, sondern um eine Gleichbehandlung mit den Erwerbstätigen zur Eliminierung der geschilderten Schwelleneffekte. Nachdem der Grosse Rat die ihm vom Regierungsrat vorgelegte Standesinitiative in der Ja-nuarsession 2009 nahezu einstimmig angenommen hat, hat der Regierungsrat mit Schreiben vom 4. Februar 2009 diese Standesinitiative zur Weiterbehandlung bei der Bundesversammlung eingereicht.







