EVP sagt Ja zur Justizreform
Die vermehrte Selbstverwaltung der Justiz mit der neu geschaffenen Justizleitung, erachtet die EVP als sinnvoll. Von der Anpassung der bisher 13 Gerichtskreise an die neuen vier Verwaltungsregionen erwartet die EVP eine effizientere Justiz im Kanton. Der von uns geforderte Verbleib der Laienrichter in diesen erstinstanzlichen Regionalgerichten, fördert die Akzeptanz der Urteile und erhält den Gerichten jene Volksnähe, die sich bewährt hat. Auf spezielle Arbeitsgerichte kann in Zukunft verzichtet werden, denn sowohl Arbeitnehmern wie Arbeitgebern werden mit den neu flächendeckend geschaffenen Schlichtungsstellen, gute niederschwellige und weitgehend kostenlose Bürgerdienstleistungen angeboten. Bis zu einem Streitwert unter 30'000 Franken werden künftig keine Verfahrenskosten erhoben. Zudem ist die paritätische Vertretung der Rechtssuchenden sowohl bei der Schlichtungsstelle als auch vor dem Gericht gewährleistet. Die EVP unterstützt auch die Schaffung einer Jugendanwaltschaft. Sie entspricht dem Modell der Erwachsenengerichtsbarkeit, in dem sie dem angeschuldigten Jugendlichen mit Jugendanwalt und Jugendrichter das Vier-Augen-Prinzip zugesteht. Der Wechsel weg vom heutigen Modell rechtfertigt sich um so mehr, als nicht sicher ist, ob das Jugendrichtermodell den Menschenrechten noch entspricht. Insgesamt ist die EVP mit dem Ergebnis der Kommissionsarbeit sehr zufrieden. Es entspricht den von der Kantonalpartei erwarteten Reformen und Verbesserungen.
17. Februar 2009/mj/js
Kontakt: Marc Jost, Grossrat, 076 206 57 57
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Marc Jost
Pfarrer EGW/ Grossrat EVP
Scheibenstrasse 3
3600 Thun
www.marcjost.ch
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