Passivrauchschutz leider stark verwässert
Der Nationalrat hat den Grundsatz, die Bevölkerung und die Arbeitnehmenden vor dem schädlichen Passivrauch zu schützen, bei der Detailberatung leider aus den Augen verloren.
Erfreulicherweise ist der Nationalrat am 4. Oktober mit deutlichem Mehr auf die parlamentarische Initiative „Schutz der Bevölkerung und der Wirtschaft vor dem Passivrauchen“ eingetreten. Damit hat es sich aber bereits mit den guten Nachrichten. Mehrere Minderheitsanträge haben die Vorlage verwässert. Mit diesem erneuten Kniefall einer Parlamentsmehrheit von SVP, FDP und CVP vor der Raucherlobby und der Tabakindustrie wird der Grundsatz, die Bevölkerung und die Arbeitnehmenden konsequent vor dem Passivrauch zu schützen, in einer nicht tolerierbaren Weise ausgehöhlt.
So soll das neue Gesetz nur an jenen Arbeitsplätzen für Rauchschutz sorgen, wo mehrere Personen arbeiten. Arbeitet in einer Gaststube oder Dorfbeiz nur eine Serviceangestellte, ist sie dem schädlichen Passivrauch nach wie vor ungehindert ausgesetzt. Indem auch in den sogenannten Fumoirs Personal beschäftigt werden darf, ist der eigentlich angepeilte Arbeitnehmerschutz definitiv ausgehebelt worden.
Doch damit nicht genug: Gastbetriebe sollen als Raucherbetriebe geführt werden dürfen, wenn sie den Nachweis erbringen können, dass die Schaffung abgetrennter Räume nicht möglich ist. Dass das Gesetz nach dessen allfälligen Inkraftsetzung in frühestens einem oder zwei Jahren schliesslich noch eine zweijährige Übergangsfrist für Restaurationsbetriebe und Nachtlokale enthalten soll, ist der Gipfel, geht das Ziel eines effektiven Passivrauchschutzes vollends aus den Augen verloren. Dabei ist längst erwiesen, welche volkswirtschaftliche Kosten und welches Leid das Passivrauchen nach sich ziehen.
Dass die Schweiz mit einiger Verspätung ihren europäischen Nachbarn gleichziehen will – notabene Raucherländer wie Frankreich und Italien, von denen man solche Schritte nie erwartet hätte – ist an und für sich erfreulich. Gleichzeitig ist es äusserst bedauerlich, dass sie den Schutz vor dem Passivrauchen nicht so konsequent und gradlinig durchzieht, wie es die Bevölkerung um ihrer Gesundheit und ihres Wohlbefindens willen verdienen würde.
Bern, 8. Oktober 2007/nh/rl
Für Auskünfte: Grossrat Ruedi Löffel, 031 398 14 52







