Good News für Familien

Zu reden gab erwartungsgemäss erneut der Beitragssatz. In der ersten Lesung hatte sich das Parlament zu einem Kompromiss von 115 Prozent des vom Bund vorgeschlagenen Minimums von 200 Franken durchgerungen. Der Kompromissvorschlag war von der EVP, den Grünen und der EDU unterbreitet worden. Die SP hätte 125 Prozent gewollt, die FDP nur das Bundesminimum.
Gleiche Anträge nochmals
Die unterlegenen Fraktionen brachten am Mittwoch in der zweiten Lesung ihre genau gleichen Anträge wieder aufs Tapet. Regierung und Kommission unterstützten den Kompromiss von 115 Prozent. Die Bürgerlichen befürchteten eine Schwächung der Wirtschaft durch höhere Familienzulagen. Einmal mehr würden die Arbeitgeber stark belastet. Dabei werde sich der Wirtschaftsmotor in den kommenden Jahren abkühlen. «Was ein Familienvater gerade bei sich verschlechternder Wirtschaftslage wirklich braucht, ist ein Job», sagte Adrian Kneubühler (FDP/Nidau). Jobs würden aber nur geschaffen oder erhalten, wenn Arbeitgeber dazu auch die nötigen Mittel zur Verfügung hätten. Familienzulagen seien eben ein populäres Anliegen und da wolle man nur zu gerne etwas mehr Geld ausgeben, kritisierte auch Peter Brand (SVP/Münchenbuchesee) die über das Bundesminimum hinausgehenden Anträge.
Familienfreundlichkeit als Standortfaktor
Es sei an der Zeit, endlich etwas für die Familien zu tun, forderten diverse Sprecher aus dem links-grünen Lager. Höhere Familienzulagen und Familienfreundlichkeit seien durchaus ein Standortfaktor für den Kanton Bern. «Wenn wir den Kanton längerfristig stärken wollen, dann müssen wir hier etwas für die Familien tun», sagte auch Ruedi Löffel namens der EVP.
Klares Ja zum Kompromiss
Der Grosse Rat sprach sich schliesslich erneut für den Kompromissantrag von 115 Prozent aus. Demnach erhalten Familien für Kinder bis 16 Jahre neu 230 Franken und für Jugendliche in Ausbildung 287 Franken. In der Schlussabstimmung passierte das neue Familienzulagengesetz mit 115 gegen 15 Stimmen bei 9 Enthaltungen. Auslöser der Gesetzesänderung war das Bundesgesetz über die Familienzulagen, das die Stimmberechtigten 2006 angenommen hatten. Es schafft einen Mindeststandard, der in allen Kantonen gültig ist. Aufgrund des neuen Bundesgesetzes musste der Kanton Bern sein kantonales Gesetz aus dem Jahr 1961 revidieren. Es tritt zusammen mit dem neuen Bundesgesetz Anfang 2009 in Kraft.







