19.12.2011 | Medienmitteilung der EVP BE

Auf Familienergänzungsleistungen (FamEL) darf nicht verzichtet werden

Die EVP ist überrascht und enttäuscht von diesem Entscheid. Aus Sicht der EVP sind FamEL ein wirksames und wichtiges Mittel gegen Familienarmut, welches bereits in mehreren Kantonen eingeführt wurde.

 Die EVP hinterfragt das finanzpolitische Argument des Regierungsrates kritisch:

-Einerseits ist davon auszugehen, dass das sozialpolitische Instrument der FamEL die Sozialhilfe entlasten würde, da etliche Familien mit Kindern nicht mehr auf Sozialhilfeleistungen angewiesen wären. Ein Blick in den Kanton Tessin zeigt, dass seit Einführung der FamEL rund 60% der Sozialhilfeleistungen eingespart werden konnten.

-Andererseits sollten auch Finanzierungsmodelle für FamEL weiterverfolgt werden, die den kantonalen Staatshaushalt nicht übermässig belasten. Beispielsweise wird im Kanton Waadt ein Drittel der Kosten für FamEL durch Arbeitgebende und Arbeitnehmende mit einem minimen Lohnabzug von 0.06 Prozent finanziert.

Der Grosse Rat und die Regierung haben in der Vergangenheit wiederholt ihren Willen zur Einführung von FamEL bekundet (u.a. mit der Überweisung der EVP-Motion M 219/2008 „Ergänzungsleistungen für einkommensschwache Familien als wirksames Mittel gegen Familienarmut“ und der hohen Priorisierung von FamEL im Familienkonzept). Dementsprechend fordert die EVP den Regierungsrat auf, FamEL als Mittel gegen Familienarmut prioritär zu behandeln und stattdessen andere Staatsausgaben (z.B. im Bereich des Strassenbaus) einer strategischen Überprüfung zu unterziehen.  

Für Rückfragen:  

EVP-Fraktionspräsident Niklaus Gfeller 079 550 51 97

EVP-Grossrat Daniel Steiner 079 305 02 05

 

 

19.Dezember 2011/rl